Ein geplantes Sponsoring muss vor Vertragsabschluss programmlich und rechtlich von der BRmedia abgestimmt werden. Die Gestaltung der Sponsortrailer hat den Erfordernissen des » Rundfunkstaatsvertrages (§ 8) zu entsprechen und ist im einzelnen mit der BRmedia abzuklären. Folgende Hinweise sollten Sie bitte beachten:
Bitte beachten Sie für die Spotgestaltung noch folgende Punkte:
- gesondertes Werbematerial verwenden (keine Sequenzen aus dem Werbespot)
- Produkt angeschnitten darstellen
- keine Verzehrszenen und Kaufaufforderungen
- Slogan als eingetragenes Markenzeichen kann verwendet werden
- beim Begriff "präsentiert" muss der Zusatz "im Bayerischen Fernsehen" folgen











