Programmsponsoring bietet Unternehmen die Möglichkeit, als Präsenter von Fernsehsendungen oder Radioübertragungen aufzutreten. Dabei unterliegt Sponsoring festgelegten juristischen Bestimmungen.
- Sponsoring ist die direkte oder indirekte Finanzierung einer Sendung durch einen Dritten, der nicht an der Produktion audiovisueller Werke beteiligt ist, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person, ihre Tätigkeit oder ihre Leistung zu fördern.
- Beim Programmsponsoring (Titelsponsoring) werden zu Beginn und/oder am Ende einer Sendung Hinweise von bis zu 7 Sekunden Länge auf das jeweilige Unternehmen/Marke (Presenter) eingeblendet. Es können auch mehrere Sponsoren genannt werden.











